Beitragsordnung

von | Dez 3, 2018

§ 1 Grundsatz

  • Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

  • Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.
  • Die festgesetzten Beträge werden zum 01.02. des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

  • Die Beiträge sind jährliche Mindestbeiträge, wobei die Mitglieder zur Unterstützung des Vereins auch höhere Mitgliedsbeiträge festlegen und jederzeit auch widerrufen können.
Mitgliedsbeitrag 24 € / Jahr
Paare
Ehepaare, eheähnliche Gemeinschaft oder eingetragene Lebenspartnerschaft
36 € / Jahr
Ermäßigter Beitrag für Studierende 12 € / Jahr
Fördermitglied 1000 € / Jahr
  • Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
  • Der Mitgliedsbeitrag dient zur Erfüllung des Vereinszwecks gemäß §2 der Vereinssatzung.
  • Erfolgt die Zahlung des Mitgliedsbeitrages per Einzugsermächtigung, wird dieser zum 01.02. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
  • Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 01.02. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
  • Im Beitrittsjahr wird der Beitrag in voller Höhe 14 Tage nach der Aufnahmebestätigung fällig. Für Beitritte ab dem 1.7. werden nur 50% der Jahresgebühr im Beitrittsjahr erhoben; Beitritte ab dem 1.11. bleiben für das Beitrittsjahr kostenfrei

§ 4 Vereinskonto

  • Sparkasse Koblenz
    Alumni der Computervisualistik der Universität Koblenz-Landau e.V.
    IBAN: DE 90 570 501 20 0000 271 619
    BIC: MALADE51KOB
  • Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

§ 5 Inkrafttreten

  • Diese Beitragsordnung wurde von der ordentlichen Mitgliederversammlung am 22.3.2018 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Zuletzt geändert: 19.12.2018