Beitragsordnung
§ 1 Grundsatz
- Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.
- Die festgesetzten Beträge werden zum 01.02. des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
- Die Beiträge sind jährliche Mindestbeiträge, wobei die Mitglieder zur Unterstützung des Vereins auch höhere Mitgliedsbeiträge festlegen und jederzeit auch widerrufen können.
Mitgliedsbeitrag | 24 € / Jahr |
Paare Ehepaare, eheähnliche Gemeinschaft oder eingetragene Lebenspartnerschaft |
36 € / Jahr |
Ermäßigter Beitrag für Studierende | 12 € / Jahr |
Fördermitglied | 1000 € / Jahr |
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
- Der Mitgliedsbeitrag dient zur Erfüllung des Vereinszwecks gemäß §2 der Vereinssatzung.
- Erfolgt die Zahlung des Mitgliedsbeitrages per Einzugsermächtigung, wird dieser zum 01.02. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
- Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 01.02. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
- Im Beitrittsjahr wird der Beitrag in voller Höhe 14 Tage nach der Aufnahmebestätigung fällig. Für Beitritte ab dem 1.7. werden nur 50% der Jahresgebühr im Beitrittsjahr erhoben; Beitritte ab dem 1.11. bleiben für das Beitrittsjahr kostenfrei
§ 4 Vereinskonto
- Sparkasse Koblenz
Alumni der Computervisualistik der Universität Koblenz-Landau e.V.
IBAN: DE 90 570 501 20 0000 271 619
BIC: MALADE51KOB - Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 5 Inkrafttreten
- Diese Beitragsordnung wurde von der ordentlichen Mitgliederversammlung am 22.3.2018 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Zuletzt geändert: 19.12.2018